Aufgaben eines Abfallbeauftragten

Zu den wesentlichen Aufgaben des Abfallbeauftragten gehört es nach § 60 KrWG Abs. 1, die Art und Beschaffenheit der in der Anlage und Betrieb anfallenden Abfälle und deren Weg von der Entstehung bis zur Entsorgung zu überwachen sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlichen Auflagen zu kontrollieren: 

 

Beraten

Der Abfallbeauftragte berät Sie bei der Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Produkte sowie die grundsätzliche Handhabung von Abfällen. Gemeinsam mit Ihnen plant und realisiert er aber auch Maßnahmen zur Abfallverminderung.

 

Aufklären und Informieren

Werden im Rahmen der Abfallentsorgung Mängel festgestellt, teilt der Abfallbeauftragte diese Ihrer Unternehmensleitung mit und empfiehlt Maßnahmen zur deren Beseitigung. Fallen im Zusammenhang des Anfalls, der Verwertung oder auch Beseitigung von Abfällen schädliche Umweltauswirkungen auf, klärt er Ihre Mitarbeiter auf und informiert ebenfalls über Maßnahmen zur Optimierung des Abfallmanagements.


 

Überwachen

Der gesamte Entsorgungsweg von der Entstehung/Anlieferung Ihrer Abfälle bis hin zu Ihrer Verwertung oder Beseitigung wird vom Abfallbeauftragten überwacht und kontrolliert. Zudem überwacht er die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlichen Auflagen, die im Zusammenhang mit der Abfallentstehung und Entsorgung stehen.

 

Die regelmäßige Kontrolle Ihrer Betriebsstätten, der Abfallsammelstellen sowie die Kontrolle der Art und Beschaffenheit der Abfälle gehören ebenfalls zu seinem Aufgabenspektrum.

 

Berichten

In einem abschließenden Jahresbericht wird die aktuelle Situation in Ihrem Unternehmen dargestellt und über getroffene und beabsichtigte Maßnahmen in Zusammenhang mit der Abfallentstehung und Entsorgung berichtet. Diese regelmäßige Dokumentation informiert ebenfalls über Mängel, Vorschläge und Ideen zur Vermeidung von Abfällen.