Sind Sie von Gesetzes wegen nicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten verpflichtet? Dann erfahren Sie hier, warum es sich trotzdem lohnt, sich diesem Thema anzunehmen.
Durch die sehr weitreichenden gesetzlichen Regelungen im Abfallbereich, bestehen auch für Unternehmen, die nicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten verpflichtet sind, vielfältige Anforderungen, die es zu beachten gilt.
Ein Abfallbeauftragter überwacht deshalb für Sie den gesamten Entsorgungsweg - von der Entstehung/Anlieferung der Abfälle bis hin zur Entsorgung - und kontrolliert, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. So können Sie sich sicher sein, dass alles im grünen Bereich ist.
In vielen Betrieben wird das Thema Abfall sehr stiefmütterlich behandelt - insbesondere auch deswegen, weil häufig die zeitlichen und personellen Ressourcen fehlen, um sich eingehend mit der Thematik zu beschäftigen.
Gleichwohl fallen in jedem Unternehmen eine Vielzahl von Abfällen an, welche nicht zuletzt auch einen ökonomischen Faktor darstellen: positiv wie negativ. Positiv, da einige Abfallarten als Wertstoffe weiterverkauft werden können; negativ, da für andere Abfallarten hohe Entsorgungskosten bezahlt werden müssen.
Um die Erträge so hoch und die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, ist eine strukturierte Vorgehensweise beim Thema Abfall Voraussetzung. Hierbei unterstützt ein Abfallbeauftragter, indem er:
Jedoch gilt auch: am günstigsten ist in jedem Fall der Abfall, der erst gar nicht entsteht. Gleichzeitig ist die Abfallvermeidung schon von Gesetzes wegen her oberste Pflicht eines Unternehmens. Deshalb unterstützt Sie ein Abfallbeauftragter auch bei der Planung und Realisierung von Maßnahmen zur Abfallvermeidung.